Funktionstraining
Wie können Sie am Funktionstraining teilnehmen?
Sie benötigen eine ärztliche Verordnung oder nehmen in Eigenleistung am Funktionstraining teil.
Nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsstelle der Rheuma-Liga Sachsen oder einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft der Rheuma-Liga Sachsen auf.
Hier erfahren Sie welche Gruppen es in Ihrer Nähe gibt.

Wenn der Therapieplatz bestätigt ist, benötigen Sie eine Genehmigung von Ihrer Krankenkasse. Als Selbstzahler (ohne Verordnung)
nehmen Sie Kontakt mit der Funktionstrainingsgruppe vor Ort auf.
Diese Genehmigung übergeben Sie den Ansprechpartnern in der Funktionstrainingsgruppe. Das Funktionstraining findet in der Regel
einmal pro Woche statt.
Die Kurse sind fortlaufend, ein Einstieg ist im allgemeinen jederzeit möglich.
Verordnung von Funktionstraining
Was ist Funktionstraining?
Das Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Es wurde von Krankengymnastik Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen RheumaLiga entwickelt. Spezielle Übungen dienen dazu, die Gelenke in ihren Funktionen beweglich zu halten, um so Schmerzen zu reduzieren sowie Muskeln zu stärken. Die Übungen finden im warmen Wasser oder als Gymnastik im Raum statt.
Quelle: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V
Durchführung des Funktionstrainings
Die Deutsche Rheuma-Liga hat mit allen Krankenkassen Verträge zur Durchführung des Funktionstrainings abgeschlossen. In kleinen regionalen Gruppen wird das Funktionstraining von PhysiotherapeutInnen und KrankengymnastInnen angeleitet, die für den Bereich der rheumatischen Erkrankungen speziell fortgebildet sind. Die Deutsche Rheuma-Liga führt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch. Die Angebote sind fortlaufend, ein Einstieg ist im Allgemeinen jederzeit möglich.
Quelle: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V
Rechtsgrundlage für das Funktionstraining
Funktionstraining ist zu unterscheiden von der Einzel- oder Gruppenkrankengymnastik, die im Rahmen des ärztlichen Budgets als Heilmittel nach dem Heilmittelkatalog verordnet wird. Das Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht.
Quelle: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V