Wohnraumanpassung
SÄCHSISCHE AUFBAUBANK − FÖRDERBANK –
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Wohnraums, weil Sie oder Ihre Angehörigen in der Mobilität eingeschränkt sind.
Was wir fördern
Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzung des Wohnraums bei mobilitätseingeschränkten Bewohnern.
Wen wir fördern
Jeden, der Mieter einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Sachsen ist. Gefördert werden auch Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder des Einfamilienhauses.
Das Wichtigste im Überblick
- Sie erhalten bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben Ihrer Maßnahme
- Höchstbetrag liegt bei 8.000 EUR (Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R“ bis zu 20.000 EUR)
- bei der Antragsstellung muss eine Beratungsstelle beteiligt werden
- Förderung setzt voraus, dass der Zugang des Gebäudes und der Wohnung trotz der Einschränkung der Mobilität gegeben ist
- Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen oder beauftragt sein
Die drei beauftragten Beratungsstellen
- für Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis: Sozialverband VdK Sachsen e.V., 0371 33400
- für Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e.V., 0351 479350-0
- für Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig: Behindertenverband Leipzig e.V., 0341 3065120
Weitere Informationen
Zu Einzelheiten, Voraussetzungen und ergänzenden Fördermöglichkeiten können Sie sich auf unserer Internetseite und bei unseren Partnern, den beauftragten Beratungsstellen, informieren.
www.sab.sachsen.de