Wohnraumanpassung
Förderung von Umbaumaßnahmen für Mieter und selbstnutzende Eigentümer zur Anpassung des von ihnen bewohnten
Wohnraums wegen Mobilitätseinschränkungen.

Seit 1. Juli 2017 wird der Umbau von Wohnraum für Mieter sowie selbstnutzende
Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses mit Zuschüssen gefördert.
Förderfähig sind hierbei Barriere-reduzierende Baumaßnahmen, wenn diese wegen einer voraussichtlich dauerhaften Mobilitätseinschränkung des Mieters oder des selbstnutzenden Wohneigentümers oder eines in einem Haushalt wohnenden
Angehörigen erforderlich sind, damit der Wohnraum auch weiterhin genutzt werden kann.
Ziel dieser Förderung ist es, Mietern und Eigentümern, die vielleicht schon viele Jahre ihren aktuellen Wohnraum nutzen,
der wegen einer zwischenzeitlich eingetretenen Mobilitätseinschränkung nicht mehr ihren Bedürfnissen gerecht wird, es zu ermöglichen, in ihrem
bekannten Wohn- und Sozialumfeld verbleiben zu können.
Die Baumaßnahmen können unterschiedlich sein, je nach den individuellen Bedürfnissen: Beseitigung von Schwellen innerhalb der Wohnung, Verbreiterung von Türen innerhalb der Wohnung, Umbau von Küche und/oder Bad zur Erhöhung der Bewegungsflächen,
Einbau einer bodengleichen Dusche, Beseitigung einer Schwelle zum Freisitz und ähnlichem.
Die Förderung besteht in der Ausreichung von Zuschüssen in Höhe von 80 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 8.000 Euro,
bei rollstuhlgerechtem Umbau 20.000 Euro.
Ist der Zuwendungsempfänger selbst oder als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Bezieher von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Wohngeld, kann der Eigenanteil zusätzlich übernommen werden.
Bewilligungsstelle für die Förderung ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank in 01097 Dresden (www.sab.sachsen.de). Hier erhalten Sie auch Informationen über das Verfahren.
Unmittelbare Ansprechpartner für die Förderung sind jedoch die Beratungsstellen in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Dort erhalten Sie Unterstützung zur Frage, welche Maßnahmen für Sie persönlich sinnvoll und notwendig sind und andererseits wird dort festgestellt, inwieweit Sie anspruchsberechtigt sind.
Den ausgefüllten Förderantrag können Sie dort dann ebenfalls abgeben.
Die für sie zuständige Beratungsstelle ergibt sich aus der Lage Ihres Wohnraums:
- Liegt Ihr Wohnraum in Chemnitz oder im Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau oder im Vogtlandkreis, ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der
- Liegt Ihr Wohnraum in Dresden oder in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen oder Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, ist die für Sie zuständige Beratungsstelle die
- Liegt Ihr Wohnraum in der Stadt Leipzig, im Landkreis Nordsachsen oder im Landkreis Leipzig ist die für Sie zuständige Beratungsstelle der
Die dem Förderprogramm zugrunde liegende Förderrichtlinie können Sie unter folgendem Link einsehen:
Richtlinie des SMI zur Förderung der Anpassung von Wohnraum an Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
(RL Wohnraumanpassung – RL WRA)